Kosten

Sie können das bayerische Krippengeld beantragen: >zum Antrag<

Es handelt sich hier um eine nach dem BayKiBiG geförderte Kinderbetreuung. Sie erhalten dann u.U. bis zu 100 Euro monatlich für die Kosten der Betreuung.

für Kinder aus dem Landkreis Ansbach

Die Elternbeiträge werden vom Landratsamt Ansbach festgelegt. Hier finden Sie die Übersicht… (Klicken Sie auf den Link und wählen Sie dann Kindertagespflege)

zur Kostenbeitragssatzung des Landkreises mit Angabe der Elternbeiträge

Kinder anderer Gemeinden

Wir arbeiten auch mit den Behörden anderer Landkreise oder Städte zusammen. Daher kann oftmals auch hier eine staatliche Förderung für die Kinderbetreuungskosten erreicht werden. Auch das bay. Krippengeld kann beantragt werden.

Allgemeines

  • Die Betreuungskosten richten sich nach den gebuchten Stunden. Diese werden in einer Pflegevereinbarung (ähnlich einem Kindergarten) vorher festgelegt.
  • Ein Betreuungsvertrag wird zwischen den Eltern und mir als Betreuungsperson abgeschlossen. Darin werden die gewünschten Betreuungszeiten festgelegt.
  • Die Kosten sind per Überweisung zu bezahlen. Eine bare Bezahlung ist nicht möglich.
  • Die Betreuungskosten können ggf. von der Steuer abgesetzt werden.